Gesellschafteraufnahme

Gesellschafteraufnahme
1. Bei Personengesellschaften (OHG, KG und stiller Gesellschaft) durch Vertrag gegen Leistung einer Einlage, Übertragung eines Gesellschaftergeschäftsanteils oder Einbringung der Arbeitskraft. Bei OHG und KG Eintragung im Handelsregister.
- 2. Bei Kapitalgesellschaften: a) Bei AG durch Erwerb von  Aktien.
- b) Bei GmbH durch Übernahme eines  Geschäftsanteils (notarielle Beurkundung), meist gebunden an die Zustimmung der übrigen Gesellschafter.
- 3. Bei Genossenschaften durch Beitrittserklärung, die der Vorstand dem  Genossenschaftsregister zur Eintragung in die Liste der Genossen einzureichen hat ( Genossenschaft).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesellschafterwechsel — ⇡ Ausscheiden eines Gesellschafters, ⇡ Gesellschafteraufnahme …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”